Von Monja Stolz, Social Reporterin für Demokratie & Menschenrechte.
Die Menschenrechte sind meiner Meinung nach mit die wichtigsten Dokumente, die existieren. Wenn diese befolgt werden würden, wäre die Welt wahrscheinlich eine sehr viel schönere und man könnte sich intensiver und vor allem gemeinsam um andere Probleme, wie z.B. Umweltschutz, kümmern. Menschenrechte sind nämlich ein wichtiges Fundament für Alles. Auch die anderen vier Ressorts der World Citizen School sind eng mit den Menschenrechten verknüpft. Durch das Verfassen der Newsletter und die Begleitung der Initiativen ist mir „der Kampf für die Menschenrechte“ immer mehr zu einer Herzensangelegenheit geworden.
Ungefähr Dreiviertel der Weltbevölkerung lebt in Armut, wird zum Teil bedroht und ausgebeutet. Warum? Für einen Kleiderschrank voll billiger Mode, ein neues Handy oder eine günstige Tafel Schokolade. Wie konnte es dazu kommen? Diese Frage wird wohl schwer zu beantworten sein. Was ich aber sicher weiß, ist dass es Menschen gibt, die sich für die Rechte anderer einsetzen. Ich habe während meiner Zeit beim Institut Initiativen treffen dürfen, die ihre Freizeit „opfern“, um tolle Veranstaltungen zu planen und gegen diese Zustände vorzugehen. Tatsächlich gibt mir das Hoffnung, weil ich nun weiß, dass es doch viele Menschen gibt, die auf das Wohl all ihrer Mitmenschen Acht geben.
Was verstehen wir unter Menschenrechten?
In erster Linie handelt es sich bei Menschenrechten um Rechte, die dazu da sind soziale, wirtschaftliche und politische Verhältnisse zu regeln. Sie steuern und stabilisieren das gesellschaftliche Zusammenleben innerhalb eines Staates und dienen zur Kontrolle von Macht und Gewalt. Menschenrechte haben einen besonderen Rang, da sie für alle Weltbürger*Innen gleichermaßen gelten und nicht zwischen den Staaten variieren.
Der Schutz der Menschenwürde ist Kern der Menschenrechte. Jede*r Bürger*In dieser Welt besitzt gleichermaßen Würde, die zwar verletzt, aber nicht genommen werden kann. Die Würde ist das wichtigste Gut des Menschen, was die Erklärung der Menschenrechte zu einer solchen Notwendigkeit macht.
Die 30 Artikel greifen auf die menschlichen Grundbedürfnisse, sowie auf grundlegende menschliche Fähigkeiten zurück. Sie dienen also auf der einen Seite dem Schutz und auf der anderen Seite der Verwirklichung des Menschen. In dieser Hinsicht lassen sich die Menschenrechte in drei unterschiedliche Kategorien einteilen: Zum einen gibt es bürgerliche und politische Rechte, welche dem Schutz des Individuums vor bedrohlicher und unkontrollierbarer Willkür der Macht dienen und ihm die Möglichkeit geben den Staat mitzugestalten. Sie haben vor allem die Funktion (politische) Mächte abzuhalten und Bürger*innen zu berechtigen bestimmte Handlungen zu vollziehen. Eine zweite Kategorie sind soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. Diese verpflichten den Staat seinen Bürger*innen menschenwürdige Lebensbedingungen zu gewährleisten. Zuletzt gibt es die Solidarrechte, welche das Recht auf Umwelt, Entwicklung und Frieden beinhalten. Zur Verwirklichung der Solidarrechte ist die Zusammenarbeit aller Individuen erforderlich, was aktuell im Bereich des Umweltschutzes immer deutlicher wird.
Die Merkmale der Menschenrechte
Insgesamt sind es elf Eigenschaften, denen die 30 Artikel zugrunde liegen und welche notwendig sind, damit die Menschenwürde umfassend geschützt wird. Menschenrechte werden als angeboren und unverlierbar, vorstaatlich, individuell, egalitär, moralisch, rechtlich, politisch, universell, fundamental, unteilbar und interpendent und kritisch angesehen. Drei der Merkmale werden im Folgenden noch einmal erklärt, da diese das Wesen der Menschenrechte definieren.
Zunächst ist das die Universalität, was bedeutet, dass die Rechte staatsübergreifend, jenseits von Tradition und kultureller Differenz gültig sind. Keiner Obrigkeit und auch sonst niemandem ist es erlaubt sie einzuschränken. Daran anknüpfend gilt das Merkmal der Egalität, was Gleichheit bedeutet. Die Menschenrechte gelten für ALLE Menschen – ohne Einschränkungen. Dem zugrunde liegt das Differenzierungsverbot, welches besagt, dass Niemand auf Grund bestimmter Kriterien benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Bei dem dritten wichtigen Merkmal handelt es sich um die Unteilbarkeit. Diese bestimmt, dass Menschenrechte stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht sein müssen und die einzelnen Rechte nicht voneinander trennbar sind. Darüber hinaus dürfen und können die einzelnen Artikel nicht gegeneinander ausgespielt werden, da sie sich wechselseitig bedingen und Schutz oder Verletzung eines Menschenrechtes Einfluss auf andere Menschenrechte hat.
Antastbar?
Auch nach 70 Jahren ist in den Nachrichten beinahe täglich von Menschenrechtsverletzungen zu hören. Und hierbei handelt es sich zumeist nur um die akuten Fälle. Überall auf der Welt wird Menschen das Recht auf Freiheit verwehrt und selbst in Deutschland sind Diskriminierungen an der Tagesordnung. Unzählige Länder praktizieren die Todesstrafe und auch eine uneingeschränkte Geschlechtergleichstellung liegt noch in weiter Ferne. Als Einzelperson ist es einem natürlich nicht möglich die Welt zu einem gerechten Ort zu machen. Allerdings ist es möglich sie zu einem gerechteren Ort zu machen, indem wir uns selbst und andere immer wieder über das Thema informieren und infolgedessen auch unser Konsumverhalten überdenken: Nach und nach können bestimmte Lebensmittel oder Textilien gegen fair hergestellte Produkte ausgetauscht werden. Vielleicht bleiben am Ende des Monats auch mal ein paar Euro übrig, die gespendet werden können. Von niemandem wird erwartet alleine die Welt zu retten, allerdings ist es fundamental wichtig sich immer wieder bewusst zu machen, dass es Menschen gibt, die immer noch unter Menschenrechtsverletzungen leiden.
Wir sind alle Weltbürger*innen und somit für das Wohl aller Menschen mitverantwortlich.
Wie lauten die Menschenrechte eigentlich im genauen Wortlaut? Da wahrscheinlich die Wenigsten alle 30 Artikel im Kopf haben, können sie auf der Webseite von Amnesty International noch einmal nachgelesen werden.
Quellen:
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte abgerufen am 03.12.18
Peter Fritzsche, K.: Menschenrechte: eine Einführung mit Dokumenten. 3., erweiterte und aktualisierte Auflage. Paderborn: Ferdinand Schöningh, 2016.